Rechtliche Fragen rund um Mini-Solaranlagen
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Muss ich meine Mini-Solaranlage anmelden?
Offiziell müssen Mini-Solaranlagen in Deutschland angemeldet werden. Bei einer Anlagengröße von maximal 600W kann eine vereinfachte Anmeldung beim zuständigen Netzbetreiber vorgenommen werden. Entscheidend ist hierbei immer der kleinere Wert - entweder die Wattzahl aller angeschlossenen PV-Module addiert oder die Wattzahl des Wechselrichters. Eine Anlage mit einem 370W Modul und einem 700W Wechselrichter wäre somit ebenso für eine vereinfachte Anmeldung zulässig, wie eine Anlage mit zwei Modulen je 370W (insgesamt also 740W) und einem 600W Wechselrichter. Die PV-Module können somit auch eine höhere Wattzahl haben, als der Wechselrichter, da der Wechselrichter nicht mehr Strom umwandeln kann, als die beim Wechselrichter ausgeschriebene Wattangabe. Außerdem muss das Balkonkraftwerk im Marktstammdatenregister eingetragen sein. Bei einer größeren Anlage (mehr als zwei Module oder über 600W) muss offiziell ein Elektriker beauftragt werden, der die Installation und die Anmeldung vornimmt.
Kann der Netzbetreiber ohne Anmeldung erkennen, dass ich eine Mini-PV-Anlage betreibe?
Wenn du deine Mini-Solaranlage nicht im Stammregister registriert und nicht beim örtlichen Netzbetreiber gemeldet hast, kann der Netzbetreiber nicht erkennen, dass du eine Mini-Solaranlage betreibst, sofern du keinen Zweirichtungszähler, sondern einen Zähler mit Rücklaufsperre verwendest.
Was passiert, wenn ich meine Solaranlage noch nicht beim Netzbetreiber angemeldet habe?
Bisher ist deutschlandweit kein Fall bekannt, bei dem der Netzbetreiber ein Bußgeld oder andere Sanktionen verordnet hat, weil ein Balkonkraftwerk nicht angemeldet ist oder zu viel Leistung eingespeist wird.
Gibt es eine Strafe, falls ich mein Balkonkraftwerk noch nicht bei der Bundesnetzagentur angemeldet habe?
Nach § 21 (MaStRV) könnte die Bundesnetzagentur ein Bußgeld verhängen, wobei in der Praxis dazu noch kein Fall bekannt ist. Weil du durch den Betrieb eines Balkonkraftwerks auch keine EEG-Vergütung erhältst, sind die Möglichkeiten eines Bußgelds ohnehin sehr begrenzt.
Welcher Zähler ist eine Grundvoraussetzung für eine Mini Solaranlage?
Ein Balkonkraftwerk solltest du nicht in Betrieb nehmen, wenn du noch einen mechanischen Zähler mit Drehscheibe hast. Bei deinem Netzbetreiber kannst du die Aufrüstungen jedoch kostenlos anfragen. Du benötigst nämlich einen elektronischen Stromzähler mit Rücklaufsperre.
Muss mein Vermieter zustimmen, bevor ich ein Balkonkraftwerk installiere?
Du solltest definitiv die Zustimmung deines Vermieters einholen, bevor du ein Balkonkraft installierst. Nach dem Urteil (Aktenzeichen 37 C 2283/20, Amtsgericht Stuttgart) muss der Vermieter die Mini Solaranlage jedoch dulden, wenn folgendes gilt: baurechtlich zulässig, optisch nicht störend, leicht rückbaubare und fachmännische Installation. Dein Balkonkraftwerk darf keine erhöhte Brandgefahr darstellen und leicht rückbaubar sein, was bei einer korrekten Montage gegeben ist.