Rechtliche Hürden einer Mini-Solaranlage

Rechtliche Hürden für dein Balkonkraftwerk: Strommessung, Anmeldung & Co.

Es gibt sie für praktisch jeden Balkon. Mit den Bezeichnungen Balkon-Photovoltaik-Anlage, Steckdosen-Solaranlage, Mini-PV, Plug-In- oder Balkonkraftwerk werden kompakte Solaranlagen tituliert, denen ein Balkon für die Erzeugung von Strom reicht. Die damit zeugte Energie kann über eine normale Steckdose selbst genutzt werden.

Die Umsetzung der Idee für eine Balkon-Solaranlage und der Aufbau sind denkbar einfach. Ein Laie kann die Sonnenkollektoren ohne großen Aufwand installieren. Eine interessante Lösung für Hausbesitzer und Mieter. Doche welche rechtlichen Hürden musst du vor dem Kauf eines Balkonkraftwerks beachten?

Rechtliche und praktische Tipps

Gerätenorm bei einer Mini Solaranlage

Bisher hat der Gesetzgeber keine Gerätenorm für diese kleinen und mobilen Photovoltaikanlagen festgelegt. Das Siegel der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. bürgt für den von dieser Gesellschaft entwickelten Sicherheitsstandard. Die angebotenen und zwingend erforderlichen Wechselrichter sind in aller Regel sicher, weil sie die Anforderungen für normale Photovoltaikanlagen erfüllen.

Welche Steckdose?

Die Balkonkraftwerke dürfen an die normalen (Schuko-)Steckdosen angeschlossen werden, was auch bei der überwiegenden Anzahl an Installationen geschieht. Eine noch sichere Alternative ist die Wielandsteckdose. Sie erfüllt höhere Sicherheitsanforderungen und alle Normen des VDE. Zum einen ist sie aus robusterem Plastik. Zum anderen liegen die Pins nicht komplett frei. Dadurch entsteht ein wirksamerer Schutz gegen Überhitzung. Dabei ist jedoch zu erwähnen, dass es bei rund 200.000 eingesetzten Schuko-Verbindungen noch nie zu einem Sicherheitsrisiko gekommen ist.

Rechtliches zum Zähler

Ungewollte Einspeisung

Die Mini-Solaranlagen sind nicht dafür vorgesehen, den selbsterzeugten Strom in das öffentliche Netz einzuspeisen. Trotzdem kann dies aus technischen Gründen vorkommen. Rechtlich stellt dieses Verhalten kein Problem dar. 

Welcher Zähler ist Voraussetzung für die Solaranlage?

Stromzähler mit mechanischen Drehscheiben drehen sich bei einer Einspeisung in das Netz rückwärts. Diese indirekte Vergütung ist nicht vorgesehen, daher solltest du vor der Installation eines Balkonkraftwerk dringend darauf achten, einen elektrischen Zähler zu verwenden. Den möglichen Ärger mit dem Netzbetreiber vermeidet man, in dem auf einen elektronischen Zähler umgerüstet wird. Der Netzbetreiber ist derjenige, dem dein Stromzähler gehört. In aller Regel das zuständige Stadtwerk. Die Umrüstung/Modernisierung ist gesetzlich geregelt und wird vom Netzbetreiber kostenlos erledigt, nachdem du es dort einfach anfragst.

Mini-PV-Anlagen bis 600W oder mehr

Für die Installation eines Balkonkraftwerkes bis 600 Watt wird kein Fachpersonal benötigt. Die 600W-Grenze zielt auf die Anschlussleistung des Wechselrichters. Dieser darf 600 Watt nicht überschreiten. Diese Leistung gilt als Grenze, bis zu der eine Elektroinstallation nicht überlastet werden kann.

Soll deine Photovoltaikanlage mit mehr als 600W installiert werden, ist eine Installation und die Erlaubnis zum Betreiben der Anlage nicht mehr ganz so einfach. In diesem Fall sollte ein Elektriker beauftragt werden. Er muss die Hausinstallation überprüfen und, falls notwendig, diese an die neuen Aufgaben anpassen. Erst nach seiner fachmännischen Prüfung und der Anmeldung der Anlage kann der Netzbetreiber eine Zustimmung erteilen.

Anmeldung beim Netzbetreiber

Jeder, der ein Mini-Kraftwerk betreiben will, darf die Anmeldung selbst vornehmen. Voraussetzung für die Anmeldung ist, dass alle Komponenten und die Geräte, die Sicherheitsrichtlinien des Netzbetreibers erfüllen. Oft findest du für die Anmeldung ein Formular auf der Website deines Stromversorgers. Oder du benutzt den Musterbrief der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie.

 

Anmeldung bei der Bundesnetzagentur

Bei der Bundesnetzagentur gilt, dass du als Betreiber einer Anlage bis 600 Watt, die Anmeldung selbst erledigen darfst. Innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme müssen alle ortsfesten und stromerzeugenden Anlagen im Marktstammdatenregister eingetragen werden. Jedwede Änderung darf ebenfalls vom Betreiber dort vermerkt werden.

Warum muss die Mini-Solaranlage angemeldet werden?

Der Gesetzgeber verfolgt mit der vorgeschriebenen Eintragung im Marktstammdatenregister das Ziel, Daten zu sammeln und den bürokratischen Aufwand langfristig zu reduzieren. Alle Daten der Betreiber werden vertraulich behandelt und sind nicht für jeden abrufbar. Es sollen Informationen zur Energiewende erarbeitet und Interessierten zur Verfügung gestellt werden.

Ist es strafbar, die Balkon Solaranlage nicht anzumelden?

Theoretisch ist denkbar, dass nach § 21 (MaStRV) ein Bußgeld von der Bundesnetzagentur verhängt werden kann, praktisch ist jedoch noch kein Fall bekannt. Ohnehin sind die Möglichkeiten eines Bußgelds begrenzt, dass der Besitzer eines Balkonkraftwerks keine EEG-Vergütung beansprucht

Einige Tipps

  • Mieter: Zustimmung des Vermieters einholen. Argumente um die Zustimmung des Vermieters zu bekommen, können die fachmännische Installation und die optische Auswirkung sein.
  • Duldung durch den Vermieter: Der Vermieter muss gemäß einem Urteil (Aktenzeichen 37 C 2283/20, Amtsgericht Stuttgart) ein Balkon-Kraftwerk dulden, wenn dieses die folgenden Voraussetzungen erfüllt: baurechtlich zulässig, optisch nicht störend, leicht rückbaubare und fachmännische Installation. Dabei darf die Mietsache nicht verschlechtert werden und keine erhöhte Brandgefahr oder sonstige Gefahr von der Anlage ausgehen.
  • Eigentumswohnung: Zustimmung der Eigentümergemeinschaft anfordern. Die einfache Mehrheit ist ausreichend.
  • Mobilität: Wenn du umziehst, kannst du deine Mini-Solaranlage problemlos mitnehmen.
  • Meldepflicht: Auch wenn die Mini-Photovoltaikanlage lediglich eine Erweiterung einer bestehenden PV-Anlage ist, muss diese Änderung zum einen dem Netzbetreiber und zum anderen der Bundesnetzagentur gemeldet werden.
  • Steuern: Da der Strom aus der Mini-Voltaikanlage zum Eigenverbrauch vorgesehen ist, musst du keine Steuern darauf bezahlen.
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