VDE Positionspapier Balkonkraftwerke 800w Grenze Schuko

VDE fordert vereinfachte Regelungen für Balkonkraftwerke

Beim Kampf gegen den Klimawandel und zur Unabhängigkeit bei der Stromerzeugung spielt die Nutzung von erneuerbaren Energien eine wesentliche Rolle. Vor allem die Nutzung von Solarenergie durch Photovoltaik kann an vielen Orten noch ausgebaut werden. Dabei ist nicht nur die Bestückung von Dächern  mit Solaranlagen von Bedeutung, sondern auch Balkone können mithilfe eines sogenannten Balkonkraftwerkes zur Energiegewinnung für private Haushalte genutzt werden. Jedoch sind dieser einfachen Art Solaranlagen zu nutzen aktuell noch einige bürokratische Hürden gesetzt.

Der VDE (Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.) hat dazu ein Positionspapier veröffentlicht, in dem er sich mit der Problematik auseinandersetzt und Lösungsvorschläge für eine schnelle und sichere Entwicklung und Verbreitung von Balkonkraftwerken vorbringt. Hier erfährst du mehr über die Rolle des VDE und seine aktuellen Forderungen und Vorschläge.

Was ist der VDE?

ℹ️ Der VDE ist der Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. Es handelt sich dabei um einen gemeinnützigen Verein. Zweck des Vereins ist es, in Elektrotechnik und angrenzenden Themenfeldern die Forschung zu fördern, aber auch die Kommunikation sowie die Sicherheit und den Verbraucherschutz sicherzustellen. Dazu gibt der VDE normierte Vorgaben heraus und betreibt ein Prüf- und Zertifizierungswesen. Eine weitere Aufgabe ist die Pflege der technisch-wissenschaftlichen und gesellschaftspolitischen Diskussion mit der Öffentlichkeit.

Im Zuge dessen hat der VDE nun ein Positionspapier zu Balkonkraftwerken herausgebracht. Darin wird beschrieben, welche Maßnahmen ergriffen werden sollten, um einen schnellen Ausbau der erneuerbaren Energien mithilfe von Balkonkraftwerken durch Privathaushalte sicherzustellen.

Welche Forderungen stellt der VDE in seinem Positionspapier zu Balkonkraftwerken?

Zusammenfassend stellt der VDE folgende Forderungen:
  • Einführung einer Bagatellgrenze bis 800 W
  • Verwendung von Mini-Energieerzeugungsanlagen an jedem Zählertyp
  • Reduzierung der Bürokratie bei Anmeldung und Inbetriebsetzung
  • Möglichkeit der Nutzung des Schuko-Steckers
  • Gewährleistung der Sicherheit durch Hersteller und Prüfinstitute

Das bedeutet im Einzelnen:

Einführung einer Bagatellgrenze bis 800 Watt

In Deutschland gelten Balkonkraftwerke rechtlich als "netzrelevant". Diese Einordnung führt dazu, dass rechtliche und bürokratische Anforderungen an diese praktische Form der Energieerzeugung mittels Photovoltaik gestellt werden. Durch diese hohen Anforderungen werden Menschen abgeschreckt, die einen Teil ihrer Energie klimafreundlich mit Solaranlagen herstellen wollen.

➡️ Auf europäischer Ebene wurde bereits mit der Regulation for Generators (RFG) eine Bagatellgrenze eingeführt. Anlagen bis 800 Watt, worunter in der Regel auch Balkonkraftwerke fallen, unterliegen damit vereinfachten Bedingungen und die Inbetriebnahme stellt die Verbraucher so nicht mehr vor bürokratische Hürden. Der VDE schlägt vor, diese europäische Regelung nun auch für Deutschland zu übernehmen. Ergänzend soll "auch die Vornorm für Steckersolargeräte an die 800 W Grenze angepasst werden und zum europäischen Standard ausgebaut werden". Zudem sollen die Balkonkraftwerke als Gesamtsystem entwickelt und verkauft werden dürfen, damit Verbrauchern nicht nur einzelne Komponenten erhalten und eine einfachere Installation gelingt.

Verwendung von Mini-Energieerzeugungsanlagen an jedem Zählertyp

Bislang dürfen Balkonkraftwerke nicht an jede Zählerart angeschlossen werden. Es gibt einen Beschluss der Bundesregierung einen sogenannten "Smartmeter" für selbsterzeugten Strom aus Solaranlagen einzuführen. Die Umsetzung kann jedoch noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Der VDE schlägt daher vor, dass Solaranlagen bis 800 Watt an jeden Zähler angeschlossen werden dürfen und diese Zähler auch rückwärts laufen dürfen, damit Verbraucher mithilfe der Photovoltaik Strom sparen können. In den Niederlanden ist dies bereits problemlos möglich.

Reduzierung der Bürokratie bei Anmeldung und Inbetriebsetzung

Der VDE fordert den Abbau sämtlicher bürokratischer Regelungen für den Verbraucher. Lediglich eine einfache An- und Abmeldung bei der Bundesnetzagentur soll noch erforderlich bleiben bei der Erzeugung von Solarstrom mit einem Balkonkraftwerk.

Möglichkeit der Nutzung des Schuko-Steckers

Der VDE unterstützt grundsätzlich die Installation von Solaranlagen und somit auch Balkonkraftwerken durch Fachhandwerker. Nur diese können prüfen, ob die Installation erfolgreich und sicher ist und wirklich der gesamte Strom genutzt werden kann. Gleichzeitig sieht der VDE jedoch das Erfordernis, die Installation von Balkonkraftwerken so einfach und kostengünstig wie möglich zu halten, damit sie sich für den Verbraucher auch finanziell lohnt. Daher spricht er sich dafür aus, dass unterhalb der Grenze von 800 Watt für Photovoltaik, die einfachere und kostengünstigere Verwendung des Schuko-Steckers geduldet wird. Dabei handelt es sich um einen handelsüblichen Stecker, den man ohne weitere Voraussetzungen in jede Steckdose stecken kann.

Gewährleistung der Sicherheit durch Hersteller und Prüfinstitute

➡️ Damit dennoch die Sicherheit für den Verbraucher gewahrt bleibt, will der VDE die Hersteller und Prüfinstitute in die Verantwortung nehmen. Zum einen soll der Hersteller verpflichtet werden, die Sicherheit der Solaranlage zu gewährleisten. Auf der anderen Seite soll er durch entsprechende Installationsanleitungen den Verbrauchern ermöglichen, diese selbstständig zu installieren und auf eventuelle Risiken und Gefahrquellen hinweisen. Ein unabhängiges Prüfinstitut soll die Sicherheit bestätigen, damit Verbraucher sich darauf verlassen können. Das vollständige Positionspapier kann hier abgerufen werden.

📚 Mehr zum Thema: 

vde.com/resource/blob/936774/2d768f7f4c2524583c890ef493527766/vde-satzung-data.pdf

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