Balkonkraftwerk anmelden in Österreich: Netzbetreiber und Formulare
Balkonkraftwerk
Balkonkraftwerk

Balkonkraftwerk anmelden in Österreich: Netzbetreiber und Formulare

In Österreich meldest du ein Balkonkraftwerk direkt beim Netzbetreiber an. Im Beitrag erfährst du, welche Stelle für dich zuständig ist und wo du das passende Formular zur Anmeldung findest.

6 Min. Lesezeit
Balkonkraftwerk anmelden in Österreich: Netzbetreiber und Formulare
Balkonkraftwerk

Artikel nicht verfügbar

Dieser Inhalt ist in deinem ausgewählten Land nicht verfügbar.

Häufige Fragen zur Balkonkraftwerk-Anmeldung in Österreich

Was gilt für Balkonkraftwerke über 800 Watt in Österreich?

Mini-PV-Anlagen mit mehr als 800 Watt Wechselrichter-Ausgangsleistung gelten in Österreich nicht mehr als Kleinsterzeugungsanlage und werden nicht über das vereinfachte Meldeverfahren angemeldet. Stattdessen greift das Netzzugangsverfahren des Netzbetreibers, das einen eigenen Zählpunkt für die Einspeisung und in der Regel die Einbindung eines Elektrofachbetriebs erfordert.

Muss ein Speicher separat gemeldet werden?

Idealerweise gibst du den Speicher deines Balkonkraftwerks direkt bei der Erstanmeldung mit an. Rüstest du einen Speicher nach, ist dies ebenfalls beim Netzbetreiber anzuzeigen. Wie für die Anlage selbst ist keine Genehmigung nötig (bis max. 800 Watt VA), der Netzbetreiber sollte über die technische Anpassung jedoch informiert werden.

Was passiert, wenn ein Balkonkraftwerk nicht gemeldet wird?

Eine nicht gemeldetes Balkonkraftwerk verstößt gegen die Bedingungen des Netzbetreibers, dem die Meldung dazu dient, Einspeisung im Netzgebiet zu erfassen und den Zählertausch auszulösen. Ohne Meldung bleibt ein rückwärtslaufender Ferraris-Zähler im Einsatz, was eine unzulässige Verrechnung des eingespeisten Stroms zur Folge hat. Die Meldung ist kostenlos und lässt sich auch nachträglich vornehmen; dabei ist das tatsächliche Datum der Inbetriebnahme anzugeben.

Ist ein Balkonkraftwerk in Österreich versichert?

Ein Balkonkraftwerk ist üblicherweise über die bestehende Haushalts- oder Eigenheimversicherung mitgedeckt, sofern es fachgerecht montiert und ordnungsgemäß gemeldet ist. Weil Umfang und Bedingungen zwischen den Versicherern abweichen, ist eine kurze Rückfrage beim eigenen Versicherer vor der Montage sinnvoll, insbesondere bei Anbringung an der Fassade oder am Balkongeländer.