Solarpaket 1: Bund beschließt Balkonkraftwerk Gesetz

Solarpaket 1: Bund beschließt Balkonkraftwerk Gesetz

Solarpaket 1 offiziell beschlossen

Update (15.04.2024): Das Solarpaket 1 wurde am 15.04.2024 offiziell beschlossen. Damit wurden die wesentlichen Vereinfachung für Balkonkraftwerke geltend gemacht, wie z.B. die 800 Watt Grenze. Im Weiteren erfährst du die genauen Änderungen der Gesetze in Bezug auf Balkonkraftwerke.

 

Die Änderungen auf einen Blick 

  • ⁠800W sind jetzt erlaubt
  • 2000W Modulleistung wurde auch erlaubt
  • ⁠⁠Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt
  • Anmeldung bei der Bundesnetzagentur wird vereinfacht
  • Anschluss mit Schukostecker jetzt offiziell
  • ⁠⁠Bei großen PV Anlagen entfällt Anlagenzertifikat B

Vereinfachte Anmeldung

Bisher mussten Balkonkraftwerke sowohl beim Netzbetreiber als auch bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister eingetragen werden. Ab 2024 soll nur noch die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur anfallen. Diese ist online möglich.

 

Balkonkraftwerk 2000 Watt

Woher kommen die 2000 Watt, die in den Medien herumgeistern? Die Solarmodule, die an den Wechselrichter angeschlossen sind, dürfen bis zu 2000 Watt Peakleistung erbringen. Was bedeutet das? Solarmodule haben eine sogenannte Nennleistung. Ein Modul mit einer Nennleistung von 400 Watt erbringt 400 Watt Peakleistung unter idealen Bedingungen. Das bedeutet Südausrichtung, ein optimaler Winkel zur Sonne, keine zu heißen Temperaturen... in der Regel ist die Leistung der Panels geringer. Warum sind die 2000 Watt Peakleistung sinnvoll, obwohl der Wechselrichter bei 800 Watt herunterregelt? Ein Balkonkraftwerk mit zwei 400 Watt-Modulen wird – im Laufe eines Tages - höchstens während einer Spannungsspitze an die erlaubten 800 Watt herankommen. Die gesamte erlaubte Stromleistung wird nicht ausgenutzt. Jetzt kommt die Überbelegung (das Overpaneling) von 2000 Watt ins Spiel. Ein Balkonkraftwerk mit vier Modulen à 400 Watt produziert maximal 1600 Watt. Unter normalen Bedingungen liefern die Panels um die Mittagszeit beispielsweise 900 Watt. Der Wechselrichter regelt bei 800 Watt ab, doch der Gesamtertrag der Module ist höher. Die erlaubten 800 Watt werden öfter erreicht. An perfekten Tagen werden die 1600 Watt auf der Modulseite fast voll ausgenutzt Auf der Eingangsseite des Wechselrichters erzielen die Panels mehrere Stunden mehr als 800 Watt Leistung. Die Überbelegung des Wechselrichters mit maximal 2000 Watt ist also sinnvoll, denn über den Tag verteilt ist die Ausbeute höher. Auch im Frühjahr und Herbst gewinnst du mehr Strom aus der Sonne. Übrigens kommt in diesem Beispiel ein Wechselrichter mit 1500 bis 2000 Watt Eingangsleistung zum Einsatz. Er besitzt vier Moduleingänge, am Ausgang wird auf 800 Watt abgeregelt.

 

Balkonkraftwerk ab wann 800 Watt?

Ab dem 15 April 2024 ist klar, dass Balkonkraftwerke mit einer Wechselrichterleistung von 800 Watt erlaubt sein werden. Die Grenze lag bisher bei 600 Watt. Die neuen Regelungen gelten für Stecker-Solargeräte mit einer Leistung von maximal 2 Kilowatt Peak (2000 Watt Nennleistung). Die Bundesregierung rechnet damit, dass jährlich 200.000 Balkonkraftwerke ans Netz gehen.

 

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Häufige Fragen zum Solarpaket 1

Ist ein Balkonkraftwerk mit 1200 Watt erlaubt ab 2023?

Ein Balkonkraftwerk mit einer Peakleistung von 1200 Watt ist 2023 bereits erlaubt. Der Wechselrichter ist jedoch bis zum 01. Januar 2024 auf 600 Watt Stromleistung begrenzt.

Das Solarpaket 1 ab wann gilt es?

Am Mittwoch, den 16 August, hat der Bundestag den Gesetzentwurf für das Solarpaket 1 auf dem Weg gebracht. Die Regierung hat also den Gesetzentwurf beschlossen damit gilt das Gesetz noch nicht. Es soll am 01. Januar 2024 in Kraft treten und gültig werden.

Was umfasst die Balkonkraftwerk Gesetzesänderung 2023?

Die Gesetzesänderung für Balkonkraftwerke soll folgende Punkte umfassen:

- Wechselrichter mit 800 Watt statt 600 Watt
- Maximale Nennleistung der Solaranlage bis 2000 Watt
- Vereinfachte Anmeldung
- Rückwärts laufende Stromzähler
- Schukosteckdose reicht aus

Gilt die Balkonkraftwerk Gesetzesänderung ab 2024?

Es ist geplant, dass das Solarpaket 1 2023 ab 01. Januar 2024 gilt. Vorher müssen Bundestag und Bundesrat der Gesetzesänderung zustimmen.